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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - L 25 AS 1159/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,14265
LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - L 25 AS 1159/12 B ER (https://dejure.org/2012,14265)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2012 - L 25 AS 1159/12 B ER (https://dejure.org/2012,14265)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - L 25 AS 1159/12 B ER (https://dejure.org/2012,14265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 3 SGB 2, § 13 Abs 1 BAföG, § 16 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 13.05.2011, § 102 SGB 3 vom 19.06.2001, § 16 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 20.12.2011
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anspruch auf Zuschuss zu den Unterkunftskosten bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Ausbildungsförderung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 5 SGB 2, § 16 Abs 1 S 3 SGB 2, § 27 Abs 3 SGB 2, § 27 Abs 4 S 1 SGB 2, § 117 SGB 3, § 86b Abs 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Aufwendungen für Unterkunft und Heizung - Zuschuss - Darlehen - Studierender einer Hochschule - behinderter Mensch - besondere Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - L 25 AS 1159/12
    Insoweit muss eine durch objektive Umstände belegbare Aussicht bestehen - nachweisbar beispielsweise durch Meldung zur Prüfung, wenn alle Prüfungsvoraussetzungen bereits erfüllt sind - die Ausbildung werde mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in absehbarer Zeit durch einen Abschluss zum Ende gebracht (vgl. BSG, Urteile vom 6. September 2007 - B 14/11b AS 28/06 R - und - B 14/11b AS 36/06 R -, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R - jeweils juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - L 25 AS 1159/12
    Eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis (Regelungsanordnung) ist zulässig und begründet, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG. Das ist dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - L 14 B 2271/07

    Kosten der Unterkunft; Zuschuss; Auszubildende mit eigener Wohnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - L 25 AS 1159/12
    Wie jedoch § 27 Abs. 3 SGB II bestimmt, haben Studierende im Sinne des § 13 BAföG - im Unterschied zu Schülern im Sinne des § 12 BAföG - nur dann Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wenn ihnen Ausbildungsgeld nach § 13 Abs. 1 BAföG i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG gewährt wird, weil sie bei ihren Eltern wohnen (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2008 - L 14 B 2271/07 AS PKH -, juris; Thie in Münder, Sozialgesetzbuch 11, 4. Auflage, § 27 Rn. 7).
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